Der Bundesrat hat beschlossen, die Tierschutzverordnung (TSchV) und verschiedene mit ihr zusammenhängende Verordnungen zu ändern. Mit dieser Revision der Tierschutzverordnung (TSchV) werden gewisse Lücken im geltenden Recht geschlossen und verbesserungswürdige Bestimmungen angepasst. Die Revision betrifft sowohl Bestimmungen zur Tierhaltung als auch zum Umgang mit Tieren. Heimtierhaltende sind hauptsächlich in der Hunde- und der Pferdehaltung betroffen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Änderungen im Detail:
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Es ist aufgefallen, dass oft nicht bekannt ist, was man genau besuchen muss und wer den Sachkundenachweis Kurse anbieten darf. Mit den folgenden Punkten möchten wir euch eine kleine Unterstützung geben. Achtet darauf, dass der Kurs korrekt angeboten und durchgeführt wird. Andernfalls könnt ihr die Leidtragenden sein und müsst einen Kurs nochmals machen. Der Sachkundenachweis ersetzt in keiner Weise eine Hundeschule!
Wer darf den Kurs anbieten Unter folgendem Link findet ihr die entsprechenden Instruktoren:http://bvet.bytix.com/plus/trainer/
Wer muss den Theorie Kurs besuchen Wer noch nie einen Hund besass, mussvorder Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen TheoriekursNICHTbesuchen. Als Hundehalter gilt, wer auf seinen Namen bei der ANIS einen oder mehrere Hunde eingetragen hat oder hatte.
Praxiskurs Mit jedem neu angeschafften Hund muss ein Praxiskurs innerhalb 12 Monaten absolviert werden, auch wenn man bereits einen Hund hat oder der Vorbesitzer mit dem Hund einen Kurs absolviert hat.
Es müssen mindestens 4 Lektionen an 4 verschiedenen Tagen besucht werden. Doppellektionen oder alle 4 Lektionen an einem Stück sind verboten. Ebenfalls verboten sind mehr als eine Lektion an ein und demselben Tag. Ein Hundehalter mit mehreren neuen Hunden darf pro Kurs nur mit 1 Hund den Kurs absolvieren! Der Instruktor hat sich an das eingereichte und bewilligte Konzept zu halten. Ein Instruktor hat entweder ein eigenes Konzept erarbeitet, welches vom BVET bewilligt wurde oder er verwendet das seines Ausbildners.
Aberkennung Besucht man einen Kurs, der gegen die Vorschriften des BVET’s verstösst oder nicht nach dem eingereichten Konzept abgehalten wird, kann einem der Sachkundenachweis aberkannt werden und man hat erneut einen Kurs zu besuchen. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Dem fehlbaren Kursanbieter kann die Instruktorenlizenz entzogen werden. Ebenfalls kann der Ausbildner des Instruktoren unter Druck kommen. Er ist für die von ihm ausgebildeten Instruktoren verantwortlich.
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite des BVVETwww.bvet.chals PDF verfügbar.
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Reisende nach oder durch Dänemark sollten sich vor Reiseantritt unbedingt über das neue, verschärfte Hundegesetz (seit 01.07.2010) in Dänemark informieren.
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Der SSV erhält eine neue Homepage. Diese wird zurzeit erstellt und so bald als möglich aufgeschaltet.
Der neue Webmaster
Patrick
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